Das Kölsche Grundgesetz ist eine Liebeserklärung an die Kölsche Lebensart. Es spiegelt den charmanten und humorvollen Geist der rheinischen Frohnatur wider.
Das Grundgesetz ist bekanntlich die Verfassung Deutschlands. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht. Daraus folgt, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind. Die Kölschen Grundrechte sind in diesem Zusammenhang weniger regressiv, man könnte sie eher als Akzeptanzrechte verstehen. Als Konsens von Köln. Die Entstehungszeit der mundartlichen Redensarten ist unbekannt. Es wird aber gemunkelt, sie entstammen der halben Ewigkeit, die der Dom als halbfertiges Bauwerk in der Stadt rumstand.
Das Kölsche Grundgesetz oder aller guten Dinge sind 11:
Artikel 1: Et es wie et es.
(„Es ist, wie es ist.“)
Artikel 2: Et kütt wie et kütt.
(„Es kommt, wie es kommt.“)
Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)
Artikel 4: Wat fott es, es fott.
(„Was fort ist, ist fort.“)
Artikel 5: Et bliev nix wie et wor.
(„Es bleibt nichts, wie es war.“)
Artikel 6: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.
(„Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit.“)
Artikel 7: Wat wellste maache?
(„Was willst du machen?“)
Artikel 8: Maach et joot, ävver nit zo off.
(„Mach es gut, aber nicht zu oft.“)
Artikel 9: Wat soll dä Kwatsch/Käu?
(„Was soll das sinnlose Gerede?“)
Artikel 10: Drinks de ejne met?
(„Trinkst du einen mit?“)
Artikel 11: Do laachs de disch kapott.
(„Da lachst du dich kaputt.“)
Das Kölsche Grundgesetz ist während der Klassenfahrt bindend. Es ist aber auch eine Inspiration, das Leben mit einer positiven Einstellung zu betrachten und zu verstehen, dass Gelassenheit im Umgang mit Herausforderungen eine universelle Lebensregel sein sollte!
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